Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10 Uhr. Andere An- und Abreisezeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
2 Mietpreis und Zahlungsweise
Gerät der Mieter mit der Zahlung des Restbetrages um mehr als 10 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Mit der Zusendung der Buchungsbestätiung sowie Anzahlung per Überweisung in Höhe von 30% des Mietpreises kommt der Mietvertrag bindend zustande und werden die Mietbedingungen akzeptiert. Der Restbetrag in Höhe von 70% des Mietpreises ist 42 Tage vor Anreise fällig. Liegen zwischen Rechnungserhalt und dem Tag des Mietbeginns weniger als 6 Wochen ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen.
Der Mietpreis beinhaltet alle Nebenkosten wie Strom, W-Lan, Heizung und Wasser.
§ 3 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
1. Storniert der Mieter das Mietverhältnis vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der das Mietobjekt zu denselben Konditionen mietet, sind als Entschädigung die folgenden Stornogebühren zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Bis 60 Tage vor Anreise ist eine Stornierung kostenfrei möglich bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % des gesamten Mietpreises bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des gesamten Mietpreises danach: 100 % des gesamten Mietpreises
2. Der Vermieter ist bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Gelingt ihm dies nach zumutbarem Aufwand, entfällt die vorgenannte Entschädigung.
Gelingt es dem Vermieter nur, einen Teil der Mietperiode anderweitig zu vermieten, entfällt die vorgenannte Entschädigung; für den nicht vermieteten Zeitraum gelten die oben genannten Stornogebühren entsprechend anteilig.
3. Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail oder schriftlich). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
4. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.
4 Haftung und Pflichten des Mieters und Vermieters
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes bestehen bzw. während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Die Haltung von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a Abs 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. Für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel und während der Mietzeit eintretende Sachmängel haftet der Vermieter nur bei einem Verschulden.
5 Sonstiges
Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Als Gerichtsstand wird der Ort der Ferienwohnung vereinbart.
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